- ein intaktes und sauberes Fahrzeug.
- Einsicht in die Betriebsordnung und den gültigen Taxitarif.
- eine(n) gepflegte(n), besonnene(n), rücksichtsvolle(n) und höfliche(n) Lenker(in).
- freie Wahl der auf den Standplätzen aufgestellten Taxis.
- der Fahrzeuglenker hat auf Anweisung des Fahrgastes die Fenster und das Schiebedach zu schließen oder zu öffnen (solange die Gesundheit des Fahrers nicht gefährdet ist).
- Beförderung. Außer: Personen die betrunken sind oder eine ansteckende Krankheit haben. Personen die erkennbar gefährliche Gegenstände oder Stoffe bei sich haben (außer: Polizei etc. ...). Personen die den Lenker beschimpfen, im Fahrzeug randalieren oder das Fahrzeug beschmutzen oder beschädigen. Personen die im Fahrzeug rauchen.
- Beförderung von Tieren, sofern diese nicht bösartig oder beschmutzt sind und nicht auf den Sitzplätzen untergebracht werden. Hunde müssen außerdem einen Maulkorb tragen.
- den kürzest möglichen Weg zum Fahrziel.
- alleinige Benutzung des von ihm beauftragten Taxis.
- Hilfe beim Ein- und Ausladen des Gepäcks und beim Ein- und Aussteigen, sollte dies notwendig sein (Alter, körperliche Behinderung).
- Herausgabe des Wechselgeldes auf einen € 50.- Schein.
- eine ordnungsgemäße Rechnung, welche insbesondere die Angaben der Wegstrecke, des Fahrpreises, des Datums, den Stempel des Gewerbetreibenden und die Unterschrift des Taxilenkers enthält.
- freie Sicht auf den Fahrpreisanzeiger.
- auf Entfernung des Taxischildes bei Überlandfahrten, sowie bei Beförderungen aus besonderen Anlässen (Hochzeit, Firmung, Begräbnis und dgl.).
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